Fragen & Informationen
Was kostet ein Gutachter für mich?
- Die Kosten für ein Gutachten bei einem Haftpflichtschaden (Sie sind der Geschädigte) muss die Gegnerische Versicherung tragen.
Somit entstehen für Sie keine Kosten!
Wie ist der richtige Ablauf nach einem Unfall?
- Sie wählen bei einem Haftpflichtschaden einen Gutachter aus.
Er kommt zum vereinbarten Termin zu Ihnen und erstellt Bilder vom Unfallfahrzeug. Er dokumentiert den Unfallhergang, nimmt die Beschädigung auf und sichert alle Beweise.
Ab welcher Schadenshöhe kann ich einen Gutachter beauftragen?
- Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 € spricht man nicht mehr über einen Bagatellschaden und kann somit einen KFZ-Gutachter beauftragen.
Kann Ich mir auch das Geld auszahlen lassen?
- hierbei spricht man über eine fiktive Abrechnung, in dem der Geschädigte sich das Geld auszahlen lassen kann.
Muss ich einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung nehmen?
- Nein! Bei einen Haftpflichtschaden haben Sie die Auswahl.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne anrufen,
wir freuen uns auf Sie!